Kosten und Rechtliches

Kosten und Rechtliches


In Deutschland ist es klar geregelt, wer psychotherapeutisch arbeiten darf und hierfür vom Staat die Erlaubnis hat. Hierzu zählen:
1. Fachärzte (Psychiater, Ärztliche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
2. Psychologische Psychotherapeuten und
3. Heilpraktiker für Psychotherapie und (Voll-) Heilpraktiker

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie halte ich mich an die Schweigepflicht nach § 203 StGB, alle Ihre Informationen und Daten werden von mir streng vertraulich behandelt.

Regelmäßige Supervision sowie jährliche Weiterbildungen in meinen Fachgebieten sind ein Muss und gewährleisten einen hohen Standard meiner therapeutischen Leistungen.

Darüber hinaus bin ich Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V., VFP

Nach der kostenlosen telefonischen Erstberatung folgt das Erstgespräch, welches diagnostisch ausgelegt ist. Das Erstgespräch verpflichtet mich und Sie nicht zur Fortführung weiterer Termine. Die Termine erfolgen üblicherweise 1 x in der Woche oder 1 x in zwei Wochen für eine überschaubare Anzahl an Sitzungen.

Bei mir sind nach Absprache auch Online-Termine möglich.


Eine Telefonische Erstberatung über 10 Min ist kostenlos

Anamnestisches Erstgespräch, 90 Min: 110 Euro

Einzelsitzung, 60 Min: 75 Euro

Hausbesuche in Oldenburg und Umgebung, 90 Min: 120 Euro

Da mein Praxisraum nicht barriefrei ist, biete ich für Menschen mit körperlicher Einschränkung Hausbesuche in Oldenburg und Umgebung an.


Kosten Kinder- und Jugendliche

Eine Telefonische Erstberatung über 10 Min ist kostenlos

Anamnestisches Erstgespräch, 60 Min: 85 Euro

Einzelsitzung, 50 Min: 70 Euro


Kosten Psychologische Beratung und Stress-und Burnout-Beratung

Eine Telefonische Erstberatung über 10 Min ist kostenlos

Anamnestisches Erstgespräch, 90 Min: 90 Euro

Einzelsitzung, 60 Min: 70 Euro

Für Studenten und Menschen mit geringem Einkommen können günstige Sondervereinbarungen getroffen werden, spreche Sie mich dazu bitte an.

Privatkrankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG) je nach Ihrem individuellen Vertrag teilweise und/oder für eine bestimmte Therapiestundenzahl. Hierfür rechne ich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Bitte erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Kranken- oder Zusatzversicherung, bezüglich der Kostenübernahme.

Meine psychotherapeutischen Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. Einige Patienten kommen als Selbstzahler für eine überschaubare Anzahl von Therapiestunden. Oft werden nur wenige Termine benötigt.
Um die Behandlungskosten ggf. steuerlich absetzen zu können, erhalten Sie von mir eine Rechnung.

Vorteile, die Sie als Selbstzahler betreffen:

Sie bekommen umgehend psychologische Hilfe und Beratung, da Sie eine geringe Wartezeit haben.
Die entstehenden Kosten für Therapie oder Beratung können durch eine außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Ihr Steuerberater informiert Sie hierüber.
Bei Selbstzahler mit einer psychischen Störung erfolgt keine Meldung und Registrierung der Behandlung bei einer Krankenkasse.

Ich weise darauf hin, dass einem Heilpraktiker für Psychotherapie nur ein gewisses Spektrum an psychischen Störungen erlaubt ist zu behandeln. Schwerwiegende psychische Störungen, wie Schizophrenie, Psychosen etc. gehören in die Hände einer Fachklinik, eines Psychiaters oder eines Fach-Psychotherapeuten.